Wir sehen den klaren Mehrwert einer bindenden UN-Konvention, da die Rechte älterer Menschen spezifisch geregelt und in einem Dokument zusammengeführt werden. Die Anerkennung bestehender Schutzlücken im internationalen Menschenrechtsschutzsystem und der Einsatz für eine UN-Konvention, um genau diese Lücken zu schließen, wäre ein wichtiger Beitrag Deutschlands für die Rechte von älteren Menschen weltweit gewesen. Zwar ist die abschlägige Position Deutschlands nicht in Stein gemeißelt - auch jetzt können noch Wege zur Stärkung der Rechte Älterer gesucht werden. Die Bundesregierung hat jedoch zunächst einmal einer UN-Konvention für die Rechte Älterer ohne Not eine klare Absage erteilt.