Wenn in den AGB steht, dass auf Familienparkplätzen nur diejenigen mit Kleinkindern parken dürfen, dann hat der Supermarktbetreiber die Möglichkeit zu sagen: ‚Sie haben keine Kinder‘, dann kann hier eine Vertragsstrafe drohen. Das muss dann aber auch klar aus diesen AGB ersichtlich sein. Er darf theoretisch auch das Auto abschleppen.
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