Der Angeklagte selbst hat darauf hingewiesen, er habe doch nur friedlich gehandelt und keine Aggressionen ausgeübt. Für die Strafrechtler ist das trotzdem strafbares Nötigungshandeln, weil er Autofahrer am Weiterfahren blockiert hat. Er hat also durch das Schaffen der Hindernisse körperlichen wirkenden Zwang ausgelöst.