Mehr als zwei Drittel der 16- und 17-Jährigen in Deutschland dürfen bereits Gemeinderäte und Kreistage wählen. In Baden-Württemberg, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein gilt das Wahlalter 16 bei Landtags- und Kommunalwahlen. Es gibt eine klare Tendenz, das Wahlrecht schrittweise auf immer jüngere Menschen auszudehnen.
    • Melden
    • Einbetten
    • Teilen