Der §211 ist die einzige Vorschrift, die dem Richter verbietet, Einzelfallentscheidungen vorzunehmen. Bei Feststellung der Voraussetzungen gibt es nur eine zwingende Rechtsfolge – die lebenslange Freiheitsstrafe. Auch wenn das manchmal zu gezwungenermaßen äußerst ungerechten Urteilen führt. Das ist so nicht richtig.
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