Der Vermieter sollte zudem einen Grundriss beibringen können.
Lothar Blaschke
Themen:
Mieter
Ratgeber
Rechtsfragen
Verbraucher
Vermieter
Quelle:
N-Tv - Wohnungsbesichtigung? Diese sechs Dinge sollte man mitbringen
06.09.2023
Melden
Einbetten
Teilen