Haben Witwen vor 2002 geheiratet und ist ein Ehepartner vor dem 2. Januar 1962 geboren, gilt das ‚alte Recht‘ und es sind 60 Prozent.
Haben Witwen vor 2002 geheiratet und ist ein Ehepartner vor dem 2. Januar 1962 geboren, gilt das ‚alte Recht‘ und es sind 60 Prozent.