Bei der Speicherung von Daten für die Verhütung und Verfolgung vom Speicherzweck erfasster Straftaten muss die Speicherschwelle eine hinreichende Wahrscheinlichkeit dafür vorsehen, dass die Betroffenen eine strafrechtlich relevante Verbindung zu möglichen Straftaten aufweisen werden und gerade die gespeicherten Daten zu deren Verhütung und Verfolgung angemessen beitragen können.
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