Das Wohnrecht auf Lebenszeit im Grundbuch muss erstrangig eingetragen sein.
Ralf Scherfling
Themen:
Altersvorsorge
Eigenheim
Geld
Geldanlage
Immobilie
Quelle:
Die Zeit - Immobilienverrentung: Mit dem Haus Geld machen – ohne es zu verlieren
10.05.2022
Melden
Einbetten
Teilen