Weder Russland noch die Ukraine sind zwar Vertragsparteien des Römer Statuts, allerdings hat die Ukraine die Zuständigkeit des Internationalen Strafgerichtshofs für Verletzungen des Statuts - hier Kriegsverbrechen, die auf ukrainischem Territorium nach 2014 verübt werden - anerkannt. Hier ist eine allfällige Immunität amtierender Staatsoberhäupter unbeachtlich.
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