Dadurch, dass der Arbeitgeber den Freibetrag bereits beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt, erhöht sich das monatliche Nettoeinkommen. Allerdings fällt in diesem Fall auch die spätere Erstattung im Rahmen der Steuerklärung entsprechend geringer aus, weil die Kosten bereits beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt wurden.
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