Verbraucher und Verbraucherinnen müssen darauf vertrauen können, dass sich ärztliches Handeln einzig am Bedarf der Patienten ausrichtet. Ärztinnen und Ärzte sind verpflichtet, ihre Patienten und Patientinnen wahrheitsgemäß darüber aufzuklären, welche Leistungen unter welchen Bedingungen von der Krankenkasse übernommen werden.