Auf Nachfrage der SPD-Fraktion teilte die Verwaltung mit, die Terminierung könne erst erfolgen, wenn die benötigten Beratungsgrundlagen vorlägen, damit die Beschlussfassung rechtssicher erfolgen könne. Auf erneute Nachfrage, welche Unterlagen das denn sein mögen, erwiderte die Verwaltung, dass für die Beratung auch die relevanten Informationen und Zahlen zusammengestellt werden müssten, damit die Ratsmitglieder sich vor einer Entscheidung hierüber informieren könnten.