Nach der Reform des Dienstreiserechts können seit 2022 nur noch 35 Cent pro Kilometer abgerechnet werden, zuvor waren 2 Cent zusätzlich für die Mitnahme des Hundes möglich. Da jeder JV-Hundeführer des Landes durchschnittlich 10.000 bis 15.000 Kilometer jährlich zu den Einsätzen in den JVA unterwegs ist, schlägt diese Kürzung mit 200 bis 300 Euro jährlich zu Buche.
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