Der bargeldlose Zahlungsverkehr und das kontaktlose Bezahlen haben in den letzten Jahren - noch einmal verstärkt durch die Corona-Pandemie - erheblich an Bedeutung gewonnen. Entsprechend ist der Bedarf in den Justizvollzugsanstalten des Landes Nordrhein-Westfalen an einer Alternative zum reinen Bargeldverkehr gestiegen. Mit der Pilotierung des Einsatzes von EC-Kartenlesegeräten machen wir einen wichtigen Schritt, um den Justizvollzug bürgerfreundlicher zu gestalten.