Dienstleister sollten daher nicht nur in einem Bereich versiert sein, sondern ein umfassendes Verständnis für die Schnittstellen zwischen Stiftungs- und Steuerrecht haben. Zudem sollte ein breites Netzwerk an Kontakten und Ressourcen vorhanden sein. Ein gutes Zeichen sind Dienstleister, die ihr Wissen kontinuierlich aktualisieren, um sicherzustellen, dass die Beratung den neuesten gesetzlichen Anforderungen entspricht.