Wir haben den Weg vor das Bundesverfassungsgericht fast ein Jahr lang gewissenhaft geprüft, er ist kein Selbstzweck. Die Verfassungsbeschwerde erscheint uns angesichts der zahlreichen Eingriffe in die Rundfunkfreiheit im Staatsvertrag unausweichlich. Die Frage ist nicht, ob der RBB die einzelnen Regelungen umsetzen könnte, sondern ob die jetzt angegriffenen Vorschriften verfassungskonform sind. Sind sie es nicht, dürfen sie nicht Grundlage unserer Arbeit sein.
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