Gelingt ein solcher Beweis, liegt kein Datenschutzverstoß vor, und die Klage wäre abzuweisen.
Hauke Hansen
Themen:
Bundesgerichtshof
DSGVO
Datenraub
Datenschutzvorfall
Facebook
Quellen:
Mitteldeutsche Zeitung - Urteil zu Massenverfahren: BGH zu Facebook-Fall: 100 Euro Schadenersatz nach Datenleck?
18.11.2024
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