Hier hat das BAG entschieden, dass Urlaub nicht so einfach verfallen kann, wenn der Arbeitgeber seine Mitarbeitenden nicht vorher darüber informiert hat, dass ihr Urlaub zu verfallen droht. Der Hinweis kann per Mail oder als Brief erfolgen und muss konkret und individuell sein. Es muss also klar werden, dass noch Urlaub besteht, der genommen werden kann und der gegebenenfalls zu verfallen droht.
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