Da ist etwas falsch kommuniziert worden. Ich will das geltende Wahlrecht nicht ändern, aber ich habe mir vorgenommen, bei verschiedenen kleineren Fragen einen richtigen Weg zu finden. Und da kann ich auf meine Vollmachten, die sogenannten Bonner Vollmachten, zurückgreifen, wenn es denn gar nicht anders geht.
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