Ich würde das zum Beispiel per E-Mail machen.
Kathrin Vossen
Themen:
Arbeitgeber
Arbeitnehmer
Arbeitsmarkt
Arbeitsrecht
EuGH
Quelle:
Die Zeit - EuGH-Urteil zum Urlaubsanspruch: Nur ein Satz im Arbeitsvertrag reicht nicht
22.09.2022
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