Die Rechtsprechung hat einen szenisch gestuften Wahrheitsanspruch entwickelt. In Szenen, in denen private Ereignisse dargestellt werden, gehe ich als Zuschauer*in im Grundsatz davon aus, dass hier keine faktischen Begebenheiten aufbereitet werden. Hier greift die Vermutung der Fiktionalität. Bei allem, was öffentlich dokumentiert ist, besteht ein Wahrheitsanspruch, da es sich den Zuschauer*innen als historisch gesicherter Geschehenskern darstellt.
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