Entsprechend den Vorgaben dort war zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens sichergestellt, dass der betreffende Mitarbeiter, der im Übrigen in einem völligen anderen Bereich der Stadtverwaltung tätig ist, keinen Einfluss auf dieses Vergabeverfahren nehmen konnte und somit jegliche Interessenskonflikte ausgeschlossen waren.