Per EU-Richtlinie sind Kraftstoffe der Norm EN15940, wie z.B. HVO100, uneingeschränkt für den Verkauf an Endkunden freigegeben. Jedoch macht Deutschland hier eine Ausnahme, indem wir diese Kraftstoffe nur in sogenannten geschlossene Kreisläufe verkaufen dürfen. Das Bundesumweltministerium begründet dies unter anderem mit der Sorge vor daraus resultierenden Motorschäden. Annähernd alle Fahrzeug- und Motorenhersteller haben allerdings entsprechende Herstellerfreigaben erteilt. Mit HVO100 hätte auch Deutschland die Chance, sich unabhängiger von russischen Diesel-Importen zu machen – gleichzeitig dabei mit der verkaufte Menge an HVO100 die CO2-Emissionen um 90%, wie auch Feinstaub- und NOx- Emissionen zu senken.
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