Der Kernbereich der exekutiven Eigenverantwortung ist in vielen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts präzisiert als der Bereich der Exekutive, der der parlamentarischen Kontrolle entzogen ist, auch im Hinblick auf parlamentarische Untersuchungsausschüsse und parlamentarische Anfragen.
    • Melden
    • Einbetten
    • Teilen