Sollte der europäische CO2-Preis über die vertraglich festgelegten Vermeidungskosten steigen, muss das Unternehmen die Differenz an den Staat zurückzahlen. Eine Überförderung ist somit sehr unwahrscheinlich. Bei einer ambitionierten EU-Klimapolitik, die eine Steigerung des CO2-Preises nach sich ziehen würde, und hinreichend langer Vertragsdauer könnten dem Staat als geduldigem Investor über diesen Rückzahlungsmechanismus sogar zusätzliche Mittel zufließen.
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