In der Auslobung zum städtebaulichen Wettbewerb wurde es den Wettbewerbsteilnehmern freigestellt, ob die neue Verbindung durch das Wohngebiet am Dreilingsweg nur für Verkehrsmittel des Umweltverbundes, also für Fußgänger, Radfahrer und den öffentlichen Nahverkehr, oder auch für den motorisierten Individualverkehr befahrbar ist.
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