Dass der Zoll für die Bearbeitung von Geldwäsche-Straftaten zuständig ist, ist, als würden wir uns vorstellen, dass die Bearbeitung von Auto-Diebstählen künftig das Kraftfahrt-Bundesamt übernimmt. Oder als würde das Jugendamt künftig in Fällen des Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen ermitteln.
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