Solch schwere Verbrechen können nicht folgenlos bleiben. Jede Debatte über Anpassungen im Strafrecht sollte man mit kühlem Kopf führen. Kinder unter 14 Jahren werden zwar strafrechtlich nicht belangt. Unsere Rechtsordnung hält aber bereits Mittel bereit, um auch auf schwere Gewalttaten von Kindern unter 14 Jahren zu reagieren.
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