Kost und Logis sind auf die Erfüllung des Mindestlohns nicht anzurechnen.
Heinrich Kiel
Themen:
Arbeitsrecht
Ehrenamtliches Engagement
Erfurt
Hauptsache Arbeit
Job & Karriere
Quelle:
Spiegel Online - Bundesarbeitsgericht: Mindestlohn statt Taschengeld für Yoga-Priesterin
25.4.2023
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