Nachdem ein Medium auf dem Umweg des Vereinsrechts verboten wurde und die Staatsanwaltschaft Karlsruhe in der Folge ein Verfahren wegen vermeintlicher Bildung einer kriminellen Vereinigung eröffnet hat, will sie nun auch noch mit dem Mittel des Strafrechts bestimmen, wie über dieses Verfahren zu berichten ist – das ist ein skandalöser Eingriff in die Pressefreiheit.
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