Wenn eine Abmahnung zu Unrecht erfolgt ist, dann muss sie ohnehin raus. Auch wenn sie rechtlich keine Relevanz mehr hat, etwa, weil der Arbeitgeber mittlerweile ein anderer ist und das Arbeitsverhältnis komplett abgeschlossen ist, gehört sie auch aus der Personalakte – allein aus Datenschutzgründen. Die Warnfunktion der Abmahnung läuft dann ja ins Leere.
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