Ich würde vorschlagen, ab 2023 zur ursprünglichen Regelung für die Fortschreibung zurückzukehren und die Erhöhung an der Steigerung des Tariflohnindex seit der letzten Mindestlohnerhöhung zu orientieren. Im ersten Quartal 2023 lagen die Tariflöhne knapp drei Prozent höher als ein Jahr zuvor, bis Oktober könnte die Steigerung etwas höher liegen.