Das kann ein Gericht einem Angeklagten in aller Regel auch nicht nehmen. Man kann in aller Regel eine Unschuld nicht beweisen. Man kann nur Dinge beweisen, die stattgefunden haben. Dann ist es oft so, gerade bei Vorwürfen, die mit einer starken sozialen Ächtung einhergehen, sexuelle Vorwürfe, dass ein bisschen was hängen bleibt am Angeklagten. Deswegen sollte man als Justiz sehr vorsichtig sein, bevor man solche Vorwürfe erhebt.
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