Was ist der ‚Grundgedanke‘ der Unschuldsvermutung und weshalb wird nur er und nicht sie selbst herangezogen? Oder ist nur die entsprechende Anwendung der im Strafprozess verorteten Unschuldsvermutung gemeint? Was heißt es, dass ihr nur ‚Rechnung getragen‘ wird, denn an sich pflegen Rechtsnormen entweder zu gelten oder nicht zu gelten?
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