Dieses Verfahren dauert klar zu lange – es zeigt, dass insbesondere im Bereich der Missbrauchsaufsicht nach Artikel 102 des AEU-Vertrags die Vorgehensweise der Wettbewerbshüter bislang nicht zum Arbeitstempo der Internetkonzerne passt.
    • Melden
    • Einbetten
    • Teilen