Die verwendeten Worte haben eine eigene, meistens engere Bedeutung. Deswegen haben wir auch in vielen Gesetzen einen Paragrafen 2, dort steht Begriffsbestimmung. Und dort wird das Verständnis von den verwendeten Begriffen in diesem Gesetz auch genau festgelegt. Das heißt, wir haben nicht Alltagssprache, sondern eine Fachsprache.