Darin darf es nicht bloß zu einer Ausweitung der Befugnisse des Inlands-Nachrichtendienstes, etwa zum Thema Finanzermittlungen, kommen. Im Zuge der Reform muss das gesamte Verfassungsschutzrecht geordnet werden, einschließlich einer rechtsstaatlichen Vorabkontrolle für besonders grundrechtsintensive Befugnisse wie den Einsatz so genannter Vertrauenspersonen.
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