Darin darf es nicht bloß zu einer Ausweitung der Befugnisse des Inlands-Nachrichtendienstes, etwa zum Thema Finanzermittlungen, kommen. Im Zuge der Reform muss das gesamte Verfassungsschutzrecht geordnet werden, einschließlich einer rechtsstaatlichen Vorabkontrolle für besonders grundrechtsintensive Befugnisse wie den Einsatz so genannter Vertrauenspersonen.