Das physische Existenzminimum, was zum Überleben notwendig ist, muss gewährleistet werden, und hier stellt sich die Frage, wie man das bemisst. Wichtig ist dabei, dass der Menschenwürdeschutz des Grundgesetzes gewahrt bleibt. Gar nichts mehr zu geben, wäre also klar verfassungswidrig.
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