Unter diesen Voraussetzungen, dass Herr Rotenberg hinter dieser Jacht steht und die beteiligten Personen und die Firmen auf sein Geheiß handeln, dann wäre das Chartern der Jacht ein Verstoß gegen die EU-Sanktionen. Und es wäre in der Tat auch etwas, was in Deutschland nach Paragraf 18 des Außenwirtschaftsgesetz strafbewehrt ist. Den Betroffenen droht eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren.