Der wesentliche Grund der Verurteilung unseres Mandanten liegt in dem Umstand begründet, dass er nach Insolvenzeröffnung über ein Geschäftskonto private Zahlungen veranlasst hat. Die Zahlungen erfolgten unter anderem zugunsten seiner Kinder und Angehörigen sowie für offene Arztrechnungen und Beratungskosten.