Wir prüfen nur Beschwerden über Berichte in Zeitungen, Zeitschriften und deren Online-Auftritten. Reine Online-Medien werden bei uns ausschließlich nach Beantragung und Prüfung einer Selbstverpflichtungserklärung geprüft. Ein solcher Antrag auf Selbstverpflichtung hat uns von RT DE nie vorgelegen.
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