Wir nutzen dabei den Spielraum, den das Gesetz der Ampel den Ländern einräumt, größtmöglich im Interesse aller Bürgerinnen und Bürger aus und begrenzen die Fälle, für die das Bundesgesetz ab Juni nächsten Jahres keine Möglichkeit mehr für Mindestabstände vorsieht, auf das mögliche Minimum.
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