Wenn man nicht arbeitet und das Arbeitsverhältnis ruht, hat man keinen Anspruch auf Erholung und auch keinen gesetzlichen Anspruch, das nachzuholen.
Wenn man nicht arbeitet und das Arbeitsverhältnis ruht, hat man keinen Anspruch auf Erholung und auch keinen gesetzlichen Anspruch, das nachzuholen.