Erneuerbare Energien tragen dazu bei, Denkmale resilienter zu machen und helfen, sie für die Zukunft zu bewahren. Mit diesem Runderlass und dem dazugehörigen Leitfaden wird mehr Klarheit bei der Anwendung des Denkmalschutzgesetzes geschaffen und betont dabei seinen Geist: Erneuerbare sind grundsätzlich zu genehmigen. Es geht nicht um das ‚Ob‘, sondern um das ‚Wie‘.
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