Staatsbeteiligungen können im Einzelfall sinnvoll sein. Grundvoraussetzung ist jedoch, dass der Staat sich aus Unternehmen wieder zurückzieht, wenn seine Beteiligung nicht mehr notwendig ist. Vor diesem Hintergrund sollte sich der Bund auch vom Großteil seiner Anteile am Energiekonzern Uniper trennen und die vorgesehene Frist bis 2028 nicht ausschöpfen.
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