Dann ist im nächsten Versicherungsantrag nicht anzugeben, dass einem gekündigt worden ist.
Peter Grieble
Themen:
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Geld
Gesetzliche Krankenversicherung
Haftpflichtversicherung
Quellen:
Mitteldeutsche Zeitung - Kündigung vermeiden: Schadensfall: Versicherung informieren oder selbst zahlen?
05.09.2024
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