Da sehen wir, dass es als Wiederholungsfall schon ausgelegt wird, wenn eine Autorin oder ein Autor früher mehrere Texte veröffentlicht hat. Und zwar obwohl eigentlich in einem Rechtsstaat das Prinzip gilt, dass Gesetze nicht rückwirkend gelten dürfen. Es wird als ein dauerhafter Verstoß angesehen, wenn ein Text, den eine Autorin oder ein Autor vielleicht vor sieben Jahren geschrieben hat, heute noch unter ihrem oder seinen Namen auf unserer Webseite steht.
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