Voraussetzung ist allerdings – neben einer polizeilichen Anzeige, dass das Portemonnaie durch einen Raubüberfall entwendet wurde, also der Beklaute durch den Dieb bedroht wurde. Einfacher Diebstahl reicht für die Deckung durch die Hausratversicherung nicht aus. Deshalb sind Zeugen für die Schadenregulierung wichtig.