Es wurde zuerst unter der rot-grünen Regierung 2001 das Lebenspartnerschaftsgesetz eingeführt, dann unter Angela Merkel 2017 tatsächlich die Ehe für alle. Seit 2018 gibt es ein drittes Geschlecht im Personenstandsregister. Und vor kurzem wurde auch das Selbstbestimmungsgesetz verabschiedet, welches auch trans- und intergeschlechtlichen Personen Selbstbestimmung ermöglicht.
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